Im Firmenleasing ist die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten eines der wichtigsten Gründe. Die Leasinggesellschaft aktiviert und bilanziert als wirtschaftlicher Eigentümer das Leasingobjekt. Die monatlichen Leasingraten des Leasingnehmers gelten somit als Betriebsausgaben und sind in der GuV als Aufwand zu verbuchen. Sie können also investieren, ohne Ihre Eigenkapitalquote in der Bilanz zu verändern.

Der zweite grosse Vorteil von Leasing bezieht sich auf die fest kalkulierbaren Kosten. Im Leasing bleibt Ihr zu zahlender Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages unverändert. Das hilft, die Kosten dieser Investition auf die gesamte Laufzeit zu kalkulieren. Unsere Leasing-Partner bieten marktgerechte Finanzierungslösungen für Ihre neuen Bürotechnik.

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